(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung in den Bereichen der Volks- und Betriebswirtschaft, der Rechtswissenschaft, der Medizin, der Chemie, der Physik und der Biologie. Darüber hinaus ist auch die Förderung von Lehreinrichtungen und Schülern im Rahmen der allgemeinen Schulbildung vom Stiftungszweck umfasst. Zweck der Stiftung ist außerdem die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zugunsten von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Vom Stiftungszweck sind auch Disziplinen erfasst, die bei objektiver Betrachtung den vorgenannten Bereichen als zugehörig angesehen werden können.
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