Megafon
Preis für Sprachbildung und Sprachförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Die Zielgruppe meines Projekts ist jünger als 10 Jahre oder älter als 25 Jahre. Kann ich mich trotzdem um den Preis bewerben?
Leider nein, Bewerbungen außerhalb der festgeschriebenen Alterskategorien sind nicht möglich.
Die Zielgruppe meines Projekts fällt vom Alter her in beide Preiskategorien. Kann ich mich trotzdem um den Preis bewerben?
Ja. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie sich für eine der beiden Kategorien entscheiden. Bei Kategorie-übergreifenden Zielgruppen, z.B. einem Projekt für 12 bis 18-Jährige, erfolgt die Einteilung je nach Schwerpunktsetzung des Projekts. Weisen Sie in Ihrer Projektdarstellung im Zweifel darauf hin, warum Sie Ihr Projekt in welcher Kategorie verorten.
Die Zielgruppe meines Projekts ist zum Teil jünger/älter als die Zielgruppen der Preiskategorien. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Der deutliche Schwerpunkt der Projektmaßnahmen muss auf den Zielgruppen der Preiskategorien liegen und dies muss in der Projektdarstellung klar beschrieben sein. Setzen Sie sich im Zweifel gerne hierzu mit uns in Verbindung.
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Gibt es einen Kulanzrahmen, innerhalb dessen noch Bewerbungen angenommen werden?
Leider nein. Im Sinne der Chancengleichheit schließt das Bewerbungsfenster um 23:59 Uhr des letzten Ausschreibungstages.
Meine Organisation befindet sich im deutschsprachigen Ausland. Können wir uns mit unserem Projekt bewerben?
Nein, Megafon wird nur an Projektträger mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland vergeben.
Ich möchte ein Projekt für den Preis vorschlagen, an dem ich nicht direkt beteiligt bin. Geht das?
Eine formelle Vorschlagsmöglichkeit besteht nicht: Projektträger können sich nur mit ihren eigenen Projekten bewerben. Weisen Sie interessante Projektträger gerne auf den Preis hin!
Werden auch Projekte ausgezeichnet, die bereits etabliert und ggf. durchfinanziert sind?
Ja. Wir wollen die besten Projektideen auszeichnen, unabhängig von ihrem Realisierungs- und Finanzierungsgrad.
Mein Projekt startet erst im nächsten Jahr. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Projektträger können sich mit laufenden oder kürzlich (2023 oder 2024) abgeschlossenen Projekten bewerben ebenso wie mit solchen in Planung. Letztere müssen jedoch spätestens im Folgejahr der Preisverleihung (bis Ende 2025) begonnen werden.
Sind Mehrfachbewerbungen möglich?
Ja, eine erneute Bewerbung ist möglich.
Können Projekte mehrfach oder erneut ausgezeichnet werden?
Nein. Projekte können weder in mehreren Kategorien zugleich ausgezeichnet werden noch ist die erneute Auszeichnung eines Projekts, das bereits mit dem Megafon – Preis für Sprachbildung und Sprachförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezeichnet wurde, möglich. Die Projektträger können sich aber jederzeit mit einem anderen Projekt auf den Preis bewerben. Dieses muss sich jedoch deutlich vom zuvor ausgezeichneten abgrenzen und darf keine reine Weiterentwicklung oder Fortführung darstellen.
Können Projektträger mehrere Bewerbungen gleichzeitig einreichen?
Nein. Ein Projektträger (bzw. Fachbereich o.Ä.) kann sich pro Ausschreibungsrunde nur mit einem Projekt bewerben. Setzen Sie sich im Zweifel gerne hierzu mit uns in Verbindung.
Ist eine Bewerbung möglich, auch wenn bereits eine Förderung von der Joachim Herz Stiftung genehmigt wurde oder wird?
Die Auszeichnung mit dem Preis ist unabhängig von den Förderzusagen Dritter und der Projekthistorie. Dies gilt auch für Projektträger, die bereits von uns gefördert wurden. Projekte, die zum Zeitpunkt der Jurysitzung (Juni 2024) von der Joachim Herz Stiftung gefördert werden, können nicht ausgezeichnet werden.
Können sich auch Projektverbünde bewerben?
Ja, gemeinschaftliche Projekte unterschiedlicher Träger sind ebenso willkommen. Aus formalen Gründen muss die Bewerbung aber von einer einzelnen Organisation in Vertretung des Gesamtprojekts erfolgen. Bitte nennen Sie Ihre Projektpartner im Bewerbungsformular.
Ich habe Fragen zum Inhalt der Projektdarstellung, zum Bewerbungsformular oder habe technische Probleme. An wen kann ich mich wenden?
Mit Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Projektmanagerin Andrea Ipsen oder per E-Mail an megafon(at)joachim-herz-stiftung(dot)de.
Ich kann den Nachweis der Gemeinnützigkeit meiner Organisation nicht fristgerecht zum Bewerbungsschluss einreichen. Kann ich ihn nachreichen?
Leider nein. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen. Dies gilt nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Universitäten, Hochschulen und Behörden.
Worauf achtet die Jury?
Jede Bewerbung wird von der Jury anhand der oben genannten Bewertungskriterien beurteilt. Besonders wichtig ist es, den sprachbildenden bzw. sprachfördernden Charakter des Projekts herauszustellen.
Wer sitzt in der Jury?
Die Mitglieder unserer Jury finden Sie auf unserer Website.
Wann erfahre ich, ob mein Projekt ausgezeichnet wurde?
Alle Bewerber:innen werden spätestens Ende Juli über die Jury-Entscheidung informiert.
Wann kann im Falle einer Auszeichnung mit dem Preisgeld gerechnet werden?
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt nach Eingang des ausgefüllten Mittelabrufs nach der Preisverleihung Ende September.
Muss das Preisgeld im Falle einer Auszeichnung zweckgebunden verwendet werden?
Ja. Das Preisgeld wird ausschließlich zweckgebunden zur Verwendung für Sprachbildungs- oder Sprachförderprojekte zur Verfügung gestellt.
Was passiert, wenn sich bei einem ausgezeichneten Projekt Verzögerungen in der Umsetzung ergeben?
In diesem Fall setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen beraten können.
Was passiert, wenn Finanzierungszusagen von Dritten nicht erfolgen oder nicht eingehalten werden, obwohl ein Projekt zum Zeitpunkt der Bewerbung damit gerechnet hatte?
Wenn Ihr in der Bewerbung beschriebenes Vorhaben dadurch nur eingeschränkt oder gar nicht umgesetzt werden kann, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen beraten können.